Gewinn- und Verlustbeteiligung

Gewinn- und Verlustbeteiligung
f
участие в прибылях и убытках

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Gewinn- und Verlustbeteiligung — bei Personengesellschaften meist im ⇡ Gesellschaftsvertrag eingehend geregelt. Fehlt eine Vereinbarung über G. u.V., so gilt: I. Personengesellschaft/stille Gesellschaft:1. Gewinn und Verlustverteilung: a) Offene Handelsgesellschaft: Jedem… …   Lexikon der Economics

  • Gewinn — I. Handelsrecht:1. Unternehmungsgewinn (⇡ Jahresüberschuss): Differenz zwischen Erträgen und Aufwand eines Geschäftsjahres (⇡ Unternehmensergebnis). 2. Ermittlung des G.: ⇡ Erfolgsrechnung, ⇡ Gewinnermittlung. 3. Behandlung des G. (der… …   Lexikon der Economics

  • offene Handelsgesellschaft (OHG) — I. Begriff:Die OHG ist eine ⇡ Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines ⇡ Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher ⇡ Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen… …   Lexikon der Economics

  • Kommanditgesellschaft (KG) — I. Wesen:K. ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines ⇡ Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher ⇡ Firma gerichtet ist. Sie besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (⇡ Komplementären) und… …   Lexikon der Economics

  • Health Maintenance Organization — (HMO) bezeichnet eine private Sonderform eines bestimmten Krankenversicherungs und Versorgungsmodells, die sich seit etwa 1910 in den USA entwickelt hat. HMOs werden nach dem Health Maintenance Organization Act von 1973 durch die Bundesregierung… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewinnanteil des Gesellschafters — I. Handelsrecht:Anteilige, quotenmäßige Anspruch des Gesellschafters auf Beteiligung am ⇡ Gewinn einer Gesellschaft. 1. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestimmt sich der G. nach dem Gesellschaftsvertrag; grundsätzlich hat jeder… …   Lexikon der Economics

  • Beteiligungsfinanzierung — 1. Begriff: Sammelbezeichnung für alle Formen gesellschaftlicher Beschaffung von ⇡ Eigenkapital durch Kapitaleinlagen von Gesellschaftern der Unternehmung. Die Rechtsfolgen der B. wie Mitwirkung an der Geschäftsführung, Gewinn und… …   Lexikon der Economics

  • Auseinandersetzung — I. Bürgerliches Recht:A. unter den Gesellschaftern einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BbR) gemäß §§ 730–735 BGB. Zum Zwecke der A. ist das ⇡ Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. Verbleibt nach Berichtigung… …   Lexikon der Economics

  • Gewinnausschüttung — Auszahlung von Gewinnanteilen (⇡ Gewinnverwendung). I. Kapitalgesellschaften:1. Formen: (1) Unmittelbar an GmbH Gesellschafter, (2) gegen ⇡ Coupons an Aktionäre (⇡ Dividende), (3) im Wege der Kapitaldividende und/oder ⇡ Rückvergütung.… …   Lexikon der Economics

  • Kapitalanteil — 1. Begriff: Gesetzlicher Maßstab für die wirtschaftliche Beteiligung des einzelnen Gesellschafters am ⇡ Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft. Die Summe der K. ergibt meist das (vom wahren Wert oft abweichende) buchmäßige… …   Lexikon der Economics

  • Genussrecht — ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Schuldrecht. Ein Genussschein ist eine Anlageform, die z. B. Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft übergibt. Das Stimmrecht ist dabei immer ausgeschlossen. Die Rendite ist oft recht hoch, bei… …   Deutsch Wikipedia


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